Reglementiert oder nicht reglementiert?
In reglementierten Berufen dürfen Sie nur mit Anerkennung arbeiten, zum Beispiel als Ärztin, Pflegefachkraft, Apotheker, Lehrkraft, in vielen Bundesländern als Erzieherin oder mit bestimmten Ingenieurtiteln. In nicht reglementierten Berufen (die meisten Jobs in IT, kaufmännischen Berufen, Marketing, Produktion) ist sie nicht vorgeschrieben, hilft Arbeitgebern aber bei der Einordnung und ist für viele Visa nötig.
Der „Anerkennungs-Finder“ auf anerkennung-in-deutschland.de zeigt Ihnen die zuständige Stelle für Ihren Beruf und Wohnort.
Hochschulabschlüsse: anabin und ZAB
- Prüfen Sie Hochschule und Abschluss in der Datenbank anabin. „H+“ bei der Hochschule und ein passender Abschlusseintrag bedeuten: grundsätzlich vergleichbar.
- Ist der Abschluss nicht gelistet oder verlangt der Arbeitgeber bzw. die Ausländerbehörde einen Nachweis, beantragen Sie bei der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) eine Zeugnisbewertung. Der Antrag läuft online, die Gebühr liegt bei rund 200 €.
- Für die Blaue Karte EU muss der Abschluss anerkannt oder mit einem deutschen vergleichbar sein.
Berufsabschlüsse: IHK FOSA, Handwerkskammer, Länderbehörden
Eine Ausbildung, etwa als Industriemechaniker, Elektrikerin, Koch oder Bürokauffrau, wird mit einem deutschen Referenzberuf verglichen. Zuständig ist für IHK-Berufe die IHK FOSA, für Handwerksberufe die Handwerkskammer, für Pflege- und Gesundheitsberufe die Behörde des Bundeslandes. Ergebnis ist eine volle oder eine teilweise Gleichwertigkeit; fehlende Teile können Sie mit einer Anpassungsqualifizierung oder Prüfung ausgleichen.
Unterlagen und Übersetzungen
- Abschlusszeugnis und Fächer- bzw. Notenübersicht (Transcript).
- Nachweise über Berufserfahrung (Arbeitszeugnisse).
- Pass, ggf. Nachweis einer Namensänderung.
- Beglaubigte Übersetzungen durch beeidigte bzw. ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer – zu finden in der Datenbank justiz-dolmetscher.de.
- Je nach Land: Apostille oder Legalisation.
Dauer und Kosten
Sobald die Unterlagen vollständig sind, entscheiden die Stellen in der Regel innerhalb von drei Monaten. Die Gebühren hängen von Beruf und Bundesland ab, oft zwischen 100 und 600 €, dazu kommen Übersetzungskosten. Jobcenter, Agentur für Arbeit und Förderprogramme übernehmen teilweise Kosten – fragen Sie vor dem Antrag nach.
So zeigen Sie es im Lebenslauf
Übersetzen Sie den Abschluss sinnvoll und ergänzen Sie eine kurze Notiz, zum Beispiel: „Bachelor Bauingenieurwesen, Universität Damaskus – anabin H+, Zeugnisbewertung der ZAB liegt vor.“ Läuft das Verfahren noch: „Anerkennung beantragt (Oktober 2026)“. Arbeitgeber sehen gern, dass Sie den Prozess begonnen haben.
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Kostenlos startenHäufige Fragen
Brauche ich für eine Bewerbung eine Anerkennung?
Nur in reglementierten Berufen. Sonst ist sie freiwillig, aber hilfreich und oft für das Visum nötig.
Was bedeutet „H+“ in anabin?
Die Hochschule ist im Herkunftsland anerkannt; ihre Abschlüsse sind grundsätzlich mit deutschen vergleichbar.
Darf ich mich bewerben, während die Anerkennung läuft?
Ja. Schreiben Sie im Lebenslauf, dass die Anerkennung beantragt ist.







